Aufgaben und Ziele

 

Versorgungswerke sind traditionell Selbsthilfeeinrichtungen eines Berufsstandes, um dessen Angehörigen, also den Unternehmern und Selbständigen, ihren Familien und ihren Mitarbeitern, beim Aufbau einer kostengünstigen Altersvorsorge zu helfen und sie für Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Unfall abzusichern.

 

In der täglichen Verbandspraxis ist immer wieder zu sehen, dass Selbständige und Freiberufler ihre private Absicherung vernachlässigen, sei es aus mangelndem Problembewusstsein oder aus finanziellen Gründen. Die Folgen können dramatisch sein und engagierte Selbständige, die ihr Leben hart gearbeitet haben, befinden sich im Alter plötzlich in einer prekären wirtschaftlichen Lebenssituation (Verhältnissen, Einkommenssituation). 

 

Deshalb sieht der VDU seine Aufgabe darin, den Versorgungs-gedanken in allen deutschen Unternehmen, und die Versorgungs-interessen der Inhaber deutscher Unternehmen und der Freiberufler zu fördern. Dies beinhaltet auch eine insolvenzsichere Gestaltung der Altersabsicherung.

 

Daneben greift der VDU aber alle Themen auf, die für den Alltag eines kleinen und mittleren Unternehmers oder Freiberuflers relevant sind - Steuer- und Abgabenpolitik, Personalzusatzkosten, Geringfügige Beschäftigung, freie Mitarbeiter, Arbeitsrecht insb. Kündigungsschutz, Bürokratiebelastung mittelständischer Unternehmer usw. Der VDU vertritt diese Anliegen des Mittelstands zusammen mit seinen Partnerverbänden bei der Bundesregierung, den Länderregierungen, über unsere Dachverbände auch bei der Europäischen Union in Brüssel. 



Vorsorge optimieren

 

Aus diesem Selbstverständnis heraus schließt der

VDU Gruppenverträge mit geeigneten Versicherungsunternehmen, die den Unternehmern und Freiberuflern (und ggf. Angehörigen

und Mitarbeitern) geeignete und optimierte Vorsorge- und Versicherungslösungen anbieten.

 

Der VDU ist nicht wirtschaftlich tätig.

 

Die Vorteile des Versorgungswerkes können also nutzen:

•Unternehmer, Selbständige und Freiberufler

•ggf. Mitarbeiter

•Ehepartner und Kinder

 

In der Satzung des VDU wurde dieser Zweck von der

Mitgliederversammlung wie folgt festgeschrieben: 

 

§ 2.2 Der Verband als Berufs- und Arbeitgeberverband von 

         mittelständischen Unternehmen und  Angehörigen

         freier Berufe hat folgende Aufgaben: 

 

a) als Gemeinschaftseinrichtung von Verbänden

    mittelständischer Unternehmen und der Freien Berufe

    die Aufklärung und Beratung in allen Fragen der

    Versorgung zu fördern,

 

b) geeignete Einrichtungen und günstige Wege für die                    praktische Durchführung der Versorgung schaffen,

    auch durch Errichtung von betrieblichen

    Versorgungseinrichtungen.          

 

c) alle mit der betrieblichen Versorgung zusammenhängenden      Interessen wahrzunehmen,

 

d) zur Erfüllung der Verbandsaufgaben können mit anderen

    der Versorgungs- und Vermögensbildung sowie sozialen              Sicherung dienenden Institutionen Vereinbarungen

    über eine Zusammenarbeit abgeschlossen werden.

 

§ 2.3 Der verband betreibt keine wirtschaftliche Tätigkeit,

          insbesondere kein Versicherungsunternehmen 

          und erstrebt keinen Gewinn.

 

§ 2.4 Der Verband ist parteipolitisch, gewerkschaftlich 

          und konfessionell neutral.