Die Leistungsfähigkeit des Arbeitsmarktes sichern
Die gute und robuste Verfassung des Arbeitsmarktes, der wir uns in Deutschland gegenübersehen, wäre ohne die erfolgreichen Maßnahmen der Agenda 2010 und der Hartz IV Reformen nicht vorstellbar. Der Arbeitsmarkt ist insgesamt deutlich flexibler geworden und die Anreizstrukturen in den Sozialsystemen wurden zielgerichteter gestaltet. Mit diesen Reformen waren Härten für viele Einzelne verbunden, aber in der Diskussion hierüber wird nur selten beachtet, wie vielen Bürgern und Arbeitsuchenden auf diese Weise ein Weg in den Arbeitsmarkt geebnet wurde. Die Beschäftigung ist in Deutschland auf ihrem Höchststand angelangt und auch die Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse hat in den vergangenen Jahren einen rasanten Sprung nach oben gemacht und fast wieder den kurz nach der Wiedervereinigung verzeichneten Höchststand erreicht. Vor diesem Hintergrund warnt der VDU nachdrücklich davor, die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt durch eine Neuausrichtung der Politik wieder zu gefährden. Ein Hauptproblem der Arbeitsmarktpolitik stellen die immer noch viel zu vielen Langzeit- und gering qualifizierten Arbeitslosen dar. Ein weiterer Zugang in diesen Problembereich kann nur über eine erfolgreiche Bildungs- und Ausbildungspolitik und Hilfestellungen für Familien gebremst werden. Der Bestand an Langzeitarbeitslosen und schwer vermittelbaren Arbeitssuchenden muss dagegen mit passgenauer Förderung und Betreuung durch die Arbeitsagenturen mit geeigneten Trägern erfolgen. Mit dem vielfach geforderten Rückbau flexibilisierter Beschäftigungsformen würde allerdings ein häufig genutztes Entree in Beschäftigung geschlossen.
Der VDU wendet sich demgegenüber gegen alle Bestrebungen, die Flexibilität am Arbeitsmarkt durch verschiedene Maßnahmen wieder oder weiter zu beschneiden. Das gilt vor allem mit Blick auf Bestrebungen, die sogenannte Minijobregelung weitestgehend wieder abzuschaffen und Einschränkungen bei Zeit- und Leiharbeit einzuführen. Auch die Initiativen zur Begrenzung des Einsatzes von Arbeitskräften auf Basis von Werk- und Dienstverträgen, die traditionell ein wichtiges Instrument für die Wirtschaft zur Überwindung von Engpässen in Produktion oder bei der Nutzung externen Sachverstandes darstellen, sind strikt abzulehnen, zumal sich Scheinverträge und Missbräuche auch auf Basis geltenden Arbeits- und Tarifrechtes sanktionieren lassen. Der mit derartigen Initiativen verbundene Aufbau neuer Beschäftigungshürden wird ebenso wie die gesetzliche Lohnuntergrenze mit der Notwendigkeit begründet, „prekäre“ Beschäftigung einzudämmen. Das Resultat eines solchen Versuchs, das gleiche Ziel mit zwei parallelen Ansätzen zu verfolgen, wäre aber nicht der Ersatz angeblich prekärer durch normale Beschäftigung, sondern durch überhaupt keine Beschäftigung. Mit der Schaffung neuer Rechtsansprüche, wie sie in den Projekten zum Vollzeitanspruch von Eltern, die in Teilzeit gearbeitet haben, oder der Einführung einer zusätzlich, sogar neben der Elternzeit gewährten Großelternzeit in der Politik diskutiert werden, kämen weitere Regulierungen und Belastungen auf die Arbeitgeber zu, die über einen vernünftigen Ausgleich der Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern weit hinausgehen, sowie missbrauchs- und streitanfällig sind.
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